BuT Förderung

Bildungs- und Teilhabe­paket

Damit alle mitmachen dürfen!

Kostenlose Nachhilfe Dank Bildungspaket möglich!
Neue Wege und Perspektiven durch Bildung erlangen

Du hast ein geringes Einkommen, bist alleinerziehend oder aktuell arbeitslos und weißt nicht, wie du die Förderung für Dein Kind bezahlen sollst? Oder Du bist aktuell in der Ausbildung und kannst Dir keine Lernförderung leisten?

Dann informiere Dich hier oder melde Dich direkt bei uns unter 0231 137 447 10 oder info@hello-teacher.de. Wir helfen Dir und schauen gemeinsam mit Dir, ob Du nicht auch das Recht auf Unterstützung für Dich oder Dein Kind hast.

Erol und Schüler

Ziele der Lern­förderung

Bei der Lernförderung werden Schüler:innen aus leistungsberechtigten Familien unterstützt, das Klassenziel zu erreichen und wieder Lernerfolge zu erzielen.

Welche Lern­förderungen gibt es?

  • Das Bildungs- und Teilhabepaket

Wann besteht Bedarf für Lern­förderung?

  • Bei Aufarbeitung von Defiziten aus dem letzten Schuljahr
  • Zum Erhalt des bisher erreichten Leistungsniveaus bzw. zur Verbesserung der Note
  • Beim Vorliegen einer Benachrichtigung über eine Versetzungsgefährdung
  • Zur Vorbereitung der Nachprüfung
  • Durch Nichtteilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen und mehr, z.B. durch einen Unfall oder einer längeren Krankheit
  • Zur Herstellung der Sprachfähigkeit
  • Bei Defiziten bei der Rechtschreibung und beim Lesen
  • Zur Erreichen einer höheren Schulform oder Schulformempfehlung
  • In Schuleingangsphasen oder Erprobungsstufen
  • Zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Schule muss den Förderungsbedarf des Nachhilfeunterrichts bestätigen.

Wer erhält Leistungen für Lern­förderungen?

  • Leistungsempfänger:innen nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
  • Bezieher:innen von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
  • Empfänger:innen von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG
  • Schüler:innen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, bis zum 24 Lebensjahr

Wie beantrage ich die Leistungen?

Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Mit dem Antrag wird ein Vordruck für die Schule ausgehändigt, in dem diese die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigt und den Umfang des Nachhilfeunterrichtes angibt. Anträge stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Für Leistungsempfänger:innen nach dem SGB II, dem 3, Kapitel SGB XII und Empfänger:innen von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG. fällt die gesonderte Antragstellung für eine außerschulische Lernförderung weg. Diese müssen lediglich die Bescheinigung der Schule über den erforderlichen Förderbedarf der Schüler:innen einreichen.

Für Leistungsempfänger:innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen diese Leistungen weiterhin gesondert beantragt werden.

Wo beantrage ich die Leistungen?

Die Leistungen beantragen Sie in der für Sie zuständigen Be­willigungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle).

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit zur Verfügung und sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Sprechen Sie uns gerne einfach an!